P127 127 ARD/ZDF Fr 2:.06.90 17:38:02     BEI 1,1 PROMILLE FAHRUNT→CHTJG Der Bundesgerichtshof hat den Grenzwert f¾r die absolute Fahrunt¾chtigkjit von bisher 1,3 auf 1,1 Promille Alkohol im Blut hjrabgesetzt. Jjnseits dieses Grenzwertes m¾ssen mo- torisierte Verkehrsteilnehmer auch dann mit jiner strafrechtlichjn Verurteilung rechnen, wenn ihnen kjin Fahrfehler un- terlaufen ist. Das F¾Pren einek@Kraft- fahrzeuges bleibt abjr weiterhin ab p,8 Promille verboten und wird als Ord- nungswidrigkeit geahndet. Die Bundesrichter bjgr¾ndeten ihre Ent- scheidung mit neuen wissenschaftlichjn Erkjnntnissen zur Me÷genauigkjit von Blutalkoholanalysen.